Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Cloud.Seven Digital
Solutions GmbH
- Allgemeine Grundlagen / Geltungsbereich
1.1 Für sämtliche Rechtsgeschäfte zwischen dem/der Auftraggeber:in und der
Cloud.Seven Digital Solutions GmbH (nachfolgend „Auftragnehmer:in“) gelten
ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) in ihrer jeweils
zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Fassung.
1.2 Diese AGB gelten auch für alle künftigen Vertragsbeziehungen, selbst wenn
darauf nicht nochmals ausdrücklich Bezug genommen wird.
1.3 Entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen des/der
Auftraggebers:in sind ungültig, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich von der
Auftragnehmer:in anerkannt wurden.
1.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so
berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die unwirksame
Bestimmung ist durch eine solche zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck
am nächsten kommt. - Umfang des Beratungsauftrags / Stellvertretung
2.1 Der konkrete Umfang des jeweiligen Beratungsauftrags wird im Einzelfall
vertraglich vereinbart.
2.2 Die Auftragnehmer:in ist berechtigt, Leistungen ganz oder teilweise durch
Dritte erbringen zu lassen, wobei sämtliche Zahlungsverpflichtungen gegenüber
diesen ausschließlich von der Auftragnehmer:in übernommen werden.
Ein direktes Vertragsverhältnis zwischen dem/der Auftraggeber:in und dem
Dritten entsteht dadurch nicht.
2.3 Der/die Auftraggeber:in verpflichtet sich, für die Dauer des
Vertragsverhältnisses sowie für einen Zeitraum von drei Jahren nach dessen
Beendigung keine Geschäftsbeziehungen zu Personen oder Gesellschaften
einzugehen, die von der Auftragnehmer:in zur Vertragserfüllung herangezogen
wurden. - Aufklärungspflicht des/der Auftraggebers:in / Vollständigkeitserklärung
3.1 Der/die Auftraggeber:in stellt sicher, dass die organisatorischen
Rahmenbedingungen an seinem/ihrem Standort eine zügige und ungestörte
Bearbeitung des Auftrags ermöglichen.
3.2 Der/die Auftraggeber:in informiert die Auftragnehmer:in umfassend über
vorherige und laufende Beratungen – auch in anderen Fachbereichen.
3.3 Alle für die Vertragserfüllung relevanten Informationen und Unterlagen sind
der Auftragnehmer:in rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.
3.4 Der/die Auftraggeber:in sorgt dafür, dass Mitarbeitende sowie ggf.
vorhandene gesetzliche Vertretungen (z. B. Betriebsrat) frühzeitig informiert
werden. - Sicherung der Unabhängigkeit
4.1 Beide Vertragsparteien verpflichten sich zu gegenseitiger Loyalität.
4.2 Sie treffen alle Maßnahmen, um die Unabhängigkeit beauftragter Dritter und
Mitarbeitender der Auftragnehmer:in nicht zu gefährden. - Berichterstattung / Berichtspflicht
5.1 Die Auftragnehmer:in informiert den/die Auftraggeber:in über den
Projektverlauf in geeigneter Weise.
5.2 Der Abschlussbericht wird innerhalb von zwei bis vier Wochen nach
Projektende übermittelt.
5.3 Die Auftragnehmer:in arbeitet weisungsfrei, eigenverantwortlich und
unabhängig von festen Arbeitszeiten und Arbeitsorten. - Schutz des geistigen Eigentums
6.1 Urheberrechte an erstellten Werken (Angebote, Berichte, Analysen etc.)
verbleiben bei der Auftragnehmer:in. Eine Nutzung durch den/die Auftraggeber:in
ist ausschließlich für vertraglich vereinbarte Zwecke zulässig.
6.2 Bei Verstoß gegen diese Bestimmungen ist die Auftragnehmer:in zur
sofortigen Vertragsauflösung und zur Geltendmachung von Schadenersatz
berechtigt. - Gewährleistung
7.1 Die Auftragnehmer:in ist zur Mängelbehebung im Rahmen der gesetzlichen
Gewährleistung verpflichtet.
7.2 Gewährleistungsansprüche verjähren nach sechs Monaten ab
Leistungserbringung. - Haftung / Schadenersatz
8.1 Die Auftragnehmer:in haftet – ausgenommen Personenschäden – nur bei
Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
8.2 Schadenersatzansprüche sind innerhalb von sechs Monaten nach Kenntnis,
spätestens aber nach drei Jahren geltend zu machen.
8.3 Der/die Auftraggeber:in trägt die Beweislast für das Verschulden der
Auftragnehmer:in.
8.4 Bestehen Ansprüche gegenüber beigezogenen Dritten, werden diese an
den/die Auftraggeber:in abgetreten. - Geheimhaltung / Datenschutz
9.1 Die Auftragnehmer:in verpflichtet sich zur Vertraulichkeit über alle im
Rahmen der Zusammenarbeit erlangten Informationen.
9.2 Dies gilt auch für Inhalte des Werkes und personenbezogene Daten Dritter.
9.3 Die Schweigepflicht wird auf beigezogene Hilfspersonen überbunden.
9.4 Die Vertraulichkeit bleibt auch über das Vertragsende hinaus bestehen.
9.5 Der/die Auftraggeber:in gewährleistet die rechtmäßige Nutzung
personenbezogener Daten durch die Auftragnehmer:in. - Honorar
10.1 Das Honorar richtet sich nach der vertraglichen Vereinbarung.
Zwischenabrechnungen und Akontozahlungen sind zulässig.
10.2 Rechnungen werden mit allen gesetzlich erforderlichen Angaben
ausgestellt.
10.3 Zusatzkosten wie Spesen und Reisekosten sind separat zu ersetzen.
10.4 Bei vorzeitiger Beendigung aus Gründen auf Seiten des/der
Auftraggebers:in besteht Anspruch auf das volle Honorar abzüglich
pauschalierter ersparter Aufwendungen (30 %).
10.5 Bei Zahlungsverzug von Zwischenabrechnungen kann die Auftragnehmer:in
die weitere Leistungserbringung einstellen. - Elektronische Rechnungslegung
11.1 Der/die Auftraggeber:in stimmt der Übermittlung von Rechnungen in
elektronischer Form ausdrücklich zu. - Vertragsdauer
12.1 Der Vertrag endet grundsätzlich mit Projektabschluss und entsprechender
Rechnungslegung.
12.2 Eine vorzeitige Vertragsauflösung ist aus wichtigem Grund jederzeit möglich
(z. B. Vertragsverletzung, Insolvenz, mangelnde Bonität). - Schlussbestimmungen
13.1 Beide Parteien bestätigen die Richtigkeit der Angaben und verpflichten sich,
Änderungen unverzüglich bekannt zu geben.
13.2 Änderungen des Vertrags und der AGB bedürfen der Schriftform. Mündliche
Nebenabreden bestehen nicht.
13.3 Es gilt österreichisches materielles Recht unter Ausschluss internationaler
Verweisungsnormen und des UN-Kaufrechts. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist
der Sitz der Cloud.Seven Digital Solutions GmbH.
Mediationsklausel
(1) Bei Streitigkeiten verpflichten sich die Parteien zur außergerichtlichen Lösung
mittels eingetragener Mediator:innen für Wirtschaftsmediation aus der Liste des
Bundesministeriums für Justiz. Erst nach einem Monat ab Scheitern der
Mediation können gerichtliche Schritte eingeleitet werden.
(2) Scheitert die Mediation, gilt für ein etwaiges Gerichtsverfahren weiterhin
österreichisches Recht. Die im Zusammenhang mit der Mediation entstandenen
Kosten gelten als vorprozessuale Kosten und können geltend gemacht werden.
