AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Cloud.Seven Digital
Solutions GmbH

  1. Allgemeine Grundlagen / Geltungsbereich
    1.1 Für sämtliche Rechtsgeschäfte zwischen dem/der Auftraggeber:in und der
    Cloud.Seven Digital Solutions GmbH (nachfolgend „Auftragnehmer:in“) gelten
    ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) in ihrer jeweils
    zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Fassung.
    1.2 Diese AGB gelten auch für alle künftigen Vertragsbeziehungen, selbst wenn
    darauf nicht nochmals ausdrücklich Bezug genommen wird.
    1.3 Entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen des/der
    Auftraggebers:in sind ungültig, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich von der
    Auftragnehmer:in anerkannt wurden.
    1.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so
    berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die unwirksame
    Bestimmung ist durch eine solche zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck
    am nächsten kommt.
  2. Umfang des Beratungsauftrags / Stellvertretung
    2.1 Der konkrete Umfang des jeweiligen Beratungsauftrags wird im Einzelfall
    vertraglich vereinbart.
    2.2 Die Auftragnehmer:in ist berechtigt, Leistungen ganz oder teilweise durch
    Dritte erbringen zu lassen, wobei sämtliche Zahlungsverpflichtungen gegenüber
    diesen ausschließlich von der Auftragnehmer:in übernommen werden.
    Ein direktes Vertragsverhältnis zwischen dem/der Auftraggeber:in und dem
    Dritten entsteht dadurch nicht.
    2.3 Der/die Auftraggeber:in verpflichtet sich, für die Dauer des
    Vertragsverhältnisses sowie für einen Zeitraum von drei Jahren nach dessen
    Beendigung keine Geschäftsbeziehungen zu Personen oder Gesellschaften
    einzugehen, die von der Auftragnehmer:in zur Vertragserfüllung herangezogen
    wurden.
  3. Aufklärungspflicht des/der Auftraggebers:in / Vollständigkeitserklärung
    3.1 Der/die Auftraggeber:in stellt sicher, dass die organisatorischen
    Rahmenbedingungen an seinem/ihrem Standort eine zügige und ungestörte
    Bearbeitung des Auftrags ermöglichen.
    3.2 Der/die Auftraggeber:in informiert die Auftragnehmer:in umfassend über
    vorherige und laufende Beratungen – auch in anderen Fachbereichen.
    3.3 Alle für die Vertragserfüllung relevanten Informationen und Unterlagen sind
    der Auftragnehmer:in rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.
    3.4 Der/die Auftraggeber:in sorgt dafür, dass Mitarbeitende sowie ggf.
    vorhandene gesetzliche Vertretungen (z. B. Betriebsrat) frühzeitig informiert
    werden.
  4. Sicherung der Unabhängigkeit
    4.1 Beide Vertragsparteien verpflichten sich zu gegenseitiger Loyalität.
    4.2 Sie treffen alle Maßnahmen, um die Unabhängigkeit beauftragter Dritter und
    Mitarbeitender der Auftragnehmer:in nicht zu gefährden.
  5. Berichterstattung / Berichtspflicht
    5.1 Die Auftragnehmer:in informiert den/die Auftraggeber:in über den
    Projektverlauf in geeigneter Weise.
    5.2 Der Abschlussbericht wird innerhalb von zwei bis vier Wochen nach
    Projektende übermittelt.
    5.3 Die Auftragnehmer:in arbeitet weisungsfrei, eigenverantwortlich und
    unabhängig von festen Arbeitszeiten und Arbeitsorten.
  6. Schutz des geistigen Eigentums
    6.1 Urheberrechte an erstellten Werken (Angebote, Berichte, Analysen etc.)
    verbleiben bei der Auftragnehmer:in. Eine Nutzung durch den/die Auftraggeber:in
    ist ausschließlich für vertraglich vereinbarte Zwecke zulässig.
    6.2 Bei Verstoß gegen diese Bestimmungen ist die Auftragnehmer:in zur
    sofortigen Vertragsauflösung und zur Geltendmachung von Schadenersatz
    berechtigt.
  7. Gewährleistung
    7.1 Die Auftragnehmer:in ist zur Mängelbehebung im Rahmen der gesetzlichen
    Gewährleistung verpflichtet.
    7.2 Gewährleistungsansprüche verjähren nach sechs Monaten ab
    Leistungserbringung.
  8. Haftung / Schadenersatz
    8.1 Die Auftragnehmer:in haftet – ausgenommen Personenschäden – nur bei
    Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
    8.2 Schadenersatzansprüche sind innerhalb von sechs Monaten nach Kenntnis,
    spätestens aber nach drei Jahren geltend zu machen.
    8.3 Der/die Auftraggeber:in trägt die Beweislast für das Verschulden der
    Auftragnehmer:in.
    8.4 Bestehen Ansprüche gegenüber beigezogenen Dritten, werden diese an
    den/die Auftraggeber:in abgetreten.
  9. Geheimhaltung / Datenschutz
    9.1 Die Auftragnehmer:in verpflichtet sich zur Vertraulichkeit über alle im
    Rahmen der Zusammenarbeit erlangten Informationen.
    9.2 Dies gilt auch für Inhalte des Werkes und personenbezogene Daten Dritter.
    9.3 Die Schweigepflicht wird auf beigezogene Hilfspersonen überbunden.
    9.4 Die Vertraulichkeit bleibt auch über das Vertragsende hinaus bestehen.
    9.5 Der/die Auftraggeber:in gewährleistet die rechtmäßige Nutzung
    personenbezogener Daten durch die Auftragnehmer:in.
  10. Honorar
    10.1 Das Honorar richtet sich nach der vertraglichen Vereinbarung.
    Zwischenabrechnungen und Akontozahlungen sind zulässig.
    10.2 Rechnungen werden mit allen gesetzlich erforderlichen Angaben
    ausgestellt.
    10.3 Zusatzkosten wie Spesen und Reisekosten sind separat zu ersetzen.
    10.4 Bei vorzeitiger Beendigung aus Gründen auf Seiten des/der
    Auftraggebers:in besteht Anspruch auf das volle Honorar abzüglich
    pauschalierter ersparter Aufwendungen (30 %).
    10.5 Bei Zahlungsverzug von Zwischenabrechnungen kann die Auftragnehmer:in
    die weitere Leistungserbringung einstellen.
  11. Elektronische Rechnungslegung
    11.1 Der/die Auftraggeber:in stimmt der Übermittlung von Rechnungen in
    elektronischer Form ausdrücklich zu.
  12. Vertragsdauer
    12.1 Der Vertrag endet grundsätzlich mit Projektabschluss und entsprechender
    Rechnungslegung.
    12.2 Eine vorzeitige Vertragsauflösung ist aus wichtigem Grund jederzeit möglich
    (z. B. Vertragsverletzung, Insolvenz, mangelnde Bonität).
  13. Schlussbestimmungen
    13.1 Beide Parteien bestätigen die Richtigkeit der Angaben und verpflichten sich,
    Änderungen unverzüglich bekannt zu geben.
    13.2 Änderungen des Vertrags und der AGB bedürfen der Schriftform. Mündliche
    Nebenabreden bestehen nicht.
    13.3 Es gilt österreichisches materielles Recht unter Ausschluss internationaler
    Verweisungsnormen und des UN-Kaufrechts. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist
    der Sitz der Cloud.Seven Digital Solutions GmbH.
    Mediationsklausel
    (1) Bei Streitigkeiten verpflichten sich die Parteien zur außergerichtlichen Lösung
    mittels eingetragener Mediator:innen für Wirtschaftsmediation aus der Liste des
    Bundesministeriums für Justiz. Erst nach einem Monat ab Scheitern der
    Mediation können gerichtliche Schritte eingeleitet werden.
    (2) Scheitert die Mediation, gilt für ein etwaiges Gerichtsverfahren weiterhin
    österreichisches Recht. Die im Zusammenhang mit der Mediation entstandenen
    Kosten gelten als vorprozessuale Kosten und können geltend gemacht werden.